Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Zusammenarbeit mit dem Anbieter im Bereich Firmen-Eventvermittlung
Stand 20.05.2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Kunden (i.d.R. Betreiber einer Discothek oder Veranstaltungslocation), die eine Zusammenarbeit im Bereich Firmen-Events sowie die Nutzung von Dienstleistungen des Anbieters zum Gegenstand haben.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine individuelle Website zur Präsentation seiner Eventlocation zur Verfügung.
(2) Zusätzlich vermittelt der Anbieter Geschäftskontakte zu potenziellen Firmenkunden und unterstützt bei der Planung und Koordination von Veranstaltungen. Die Durchführung der Veranstaltungen obliegt dem Kunden.
(3) Der Anbieter stellt dem Kunden Inhalte, Know-how, Tools und Prozesse zur Verfügung, die den professionellen Umgang mit Firmenkunden ermöglichen.
(4) Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Buchungen oder Umsatz besteht nicht.
§ 3 Vertragsschluss und Laufzeit
(1) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung beider Parteien zustande.
(2) Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 24 Monate. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
§ 4 Vergütung und Provisionsmodell
(1) Für die Erstellung der Website und die damit verbundenen Leistungen zahlt der Kunde eine einmalige Vergütung von 1.000 EUR netto.
(2) Für vermittelte Firmenkunden, die nachweislich durch den Anbieter zustande kommen, erhält der Anbieter eine Provision in Höhe von 17 % des vom Kunden netto generierten Umsatzes.
(3) Für sonstige Umsätze im Bereich Firmen-Events, die im Zusammenhang mit dem durch den Anbieter vermittelten Wissen und der bereitgestellten Struktur stehen, wird eine Provision in Höhe von 8 % des netto generierten Umsatzes fällig.
(4) Die Provision ist jeweils zum Monatsende abzurechnen und innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungstellung zu zahlen. Der Kunde verpflichtet sich zur Offenlegung der relevanten Umsätze auf Nachfrage des Anbieters.
§ 5 Eigentum an Kontakten und Inhalten
(1) Vom Anbieter vermittelte Geschäftskontakte verbleiben im Eigentum des Anbieters. Für Folgegeschäfte mit diesen Kontakten wird für einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten eine Folgeprovision von 8 % fällig.
(2) Die vom Anbieter erstellte Website sowie sämtliche dazugehörigen Inhalte und Daten bleiben Eigentum des Anbieters, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Übertragung der Nutzungsrechte getroffen wurde.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Website erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Kontaktdaten) sowie einen Ansprechpartner vor Ort spätestens 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung zur Verfügung.
(2) Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Inhalten verfügt und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
§ 7 Definition „Firmen-Events“
(1) Firmen-Events im Sinne dieser AGB umfassen sämtliche Veranstaltungen außerhalb des regulären Diskothekenbetriebs.
(2) Dazu zählen insbesondere Events von Unternehmen, Kommunen, Stiftungen, Kammern, Verbänden, Institutionen, Vereinen und Privatpersonen mit geschäftlichem oder festlichem Anlass.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten).
(2) Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten geschäftlichen Informationen.
(2) Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anbieter Badische Entertainment GmbH, Fritz Rinderspacher Str. 1, DE-77933 Lahr
Hinweis: Diese AGB sind integraler Bestandteil des Kooperationsvertrags und werden vom Kunden mit Unterzeichnung ausdrücklich anerkannt.