Wir arbeiten gerne und viel mit externen Dienstleistern zusammen. Damit diese Zusammenarbeit immer reibungslos funktioniert und die gegenseitigen Erwartungen und Anforderungen zusammenpassen, fassen wir hier die wichtigsten Punkte zusammen, die als Grundlage für jede Zusammenarbeit gelten.

Klares Briefing

Meist ist die Zusammenarbeit projektbezogen. Wir buchen also für einzelne Aufgaben externe Dienstleister, die die von uns definierten Aufgaben umsetzen.

Ein klares und nachvollziehbares Briefing liefert hier die Grundlage. Diese Briefing ist immer auch die Basis des Angebots, auf dessen Basis der Auftrag vergeben wird. Natürlich holen wir immer mindestens zwei Angebote ein, um Vergleichswerte zu haben und fair argumentieren zu können.

Schriftliches Angebot

Auf Basis des Briefings und eventueller Nachbesprechungen benötigen wir ein Angebot, das die einzelnen Positionen detailliert aufzeigt. Dieses schriftliche Angebot ist verpflichtend.

Bei Dienstleistern, mit denen wir immer wieder arbeiten, kann hierzu auch eine Preisliste vorgelegt werden, auf derer Basis unser Team die Leistungen bestellt.

Auftragsvergabe schriftlich

Die Vergabe des Auftrags erfolgt schriftlich. Bis zu einer Auftragshöhe von 1.000 Euro netto dürfen die Betriebsleitungen die Annahme bestätigen bzw. den Auftrag vergeben.

Aufträge über 1.000 Euro können ausschließlich durch die Geschäftsleitung angenommen und schriftlich vergeben werden.

DJ-Bookings, Media Creation, Techniker etc.

DJs werden von den Betriebsleitungen direkt gebucht. Ebenso Media Creator bis 1.000 Euro und Techniker bis 1.000 Euro.

Bei Dienstleistern, die in einem dauerhaften Kooperationsverhältnis stehen, werden zu Beginn der Zusammenarbeit Monats-Limits definiert, die aus Planungsgründen eingehalten werden müssen.