Club mieten für eigene Veranstaltung

Unsere Clubs in Lahr kann man mieten und wir freuen uns über engagierte Veranstalter, die wissen, was sie tun. Uns erreichen jedoch täglich Anfragen ambitionierter DJs und Veranstalter, die unserer Erfahrung nach nicht lukrativ umgesetzt werden können.

Um euch und uns die Zeit und Absagen zu sparen, haben wir hier die wichtigsten Infos für externe Veranstalter zusammengefasst. Bitte lest sie durch und meldet euch erst dann mit eurer Anfrage bei uns, wenn ihr mit diesen Bedingungen einverstanden seid.

Für Anfragen für private Parties ohne Gewinnerzielungsabsicht (Geburtstage, Firmenfeiern etc.) nutzt bitte unsere Angebotsanfrage.

Was kostet es, einen Club zu mieten?

Einen Club zu betreiben kostet einen Haufen Geld. Wir zahlen Unsummen für Miete, Strom, Versicherungen, Gema, KSK, Buchhaltung, Personal, Technik, Instandhaltung, Reinigung und und und.

Daher haben wir klare finanzielle Ziele, die ein Abend erreichen muss. Werden diese Ziele nicht erfüllt, macht eine Veranstaltung für uns keinen Sinn. Damit sich externe Veranstalter im Klaren darüber sind, welche Verpflichtungen und Risiken aus einer Veranstaltung hervorgehen, beteiligen wir sie sowohl am Risiko als auch am Erfolg ihrer Veranstaltung.

Was kostet die Saal-Miete?

Möchtest Du zum Beispiel unseren Underground-Club LUX mieten, so ist dies ausschließlich zu einer Saal-Miete in Höhe von 1.400 Euro netto möglich. Diese wird nach Vertragsschluss im Vorfeld an uns überwiesen und gilt für den Tag der Veranstaltung. Hinzu kommen weitere Kosten, die unten aufgeführt sind.

Dein Cashback auf die Besucherzahl

Für die Zahl der Besucher erhältst Du von uns nach der Veranstaltung ein Cashback in Höhe von 350 Euro je 50 zahlenden Besuchern bis zur Höhe der Saal-Miete.

Sind also z.B. 110 Besucher abends da, so erhältst Du von uns 2 x 350 = 700 Euro zurück.
Bei 205 Besuchern erhältst Du 4 x 350 = 1.400 Euro zurück. Die Saal-Miete wäre damit gratis.

Dein Gewinn & die Staffelung der Eintrittsgelder

Die an diesem Abend erzielten Eintrittsgelder (Abendkasse und Vorverkauf) gehen nach folgender Staffelung an den Veranstalter:

  • Ab 1.500 Euro Umsatz an der Bar erhält der Veranstalter 50% des Eintrittsgeldes.
  • Ab 2.500 Euro Umsatz an der Bar erhält der Veranstalter 100%, also das gesamte Eintrittsgeld.

Verkaufst Du z.B. 200 Tickets für je 12 Euro und der Umsatz an der Bar liegt bei 2.500 Euro, so bleiben die 2.400 Euro des Eintritts komplett bei Dir.

Unser Personal & unsere Drinks

Türsteher, anteilig Techniker und die Endreinigung werden jedem Veranstalter gesondert berechnet. Zudem auch Sonderaufbauten wie Bühnenpodeste oder Technik.

Die Kosten hierfür betragen netto ca.:

  • Reinigungspaket: ab 120 Euro (normale Verschmutzung)
  • Türsteher: 140 Euro pro Person pro Abend (Wenn das Mensch Meier geöffnet hat, ist eine Person ausreichend.)
  • Techniker anteilig: ab 90 Euro pro Abend
  • optional Techniker mit Sonderaufbau inkl. 2-3 Bühnenelementen: ab 290 Euro zzgl. Technik
  • Kassen-Person von 22:00 – 03:00 Uhr: 70 Euro

Der Verkauf von Getränken erfolgt ausschließlich durch unser Personal. Es gelten die Preise, das Sortiment und die Regeln unseres Clubbetriebs. Das Barpersonal stellen wir.

Je nach Veranstaltung sind Sonder-Aktionen bei Getränken möglich, die im Vorfeld definiert werden können.

Im Falle einer Beschädigung haftet der Veranstalter zu  100% und verpflichtet sich, den entstandenen Schaden umgehend zu beheben, um den regulären Betrieb nicht zu gefährden. Dazu gehören auch Eingriffe in Licht oder Tontechnik. Wer zum Beispiel unsere Lichtanlage „umprogrammiert“ oder die Soundanlage beschädigt, muss diesen Schaden voll umfänglich beheben. Wir empfehlen dem Veranstalter eine entsprechende Versicherung abzuschließen, soweit noch nicht vorhanden.

Pflichten des Veranstalters

Wir vergeben Termine ausschließlich auf Basis eines ausgefeilten Veranstaltungskonzeptes. Erst, wenn dieses vorgelegt wurde, können wir eine Entscheidung für die Terminvergabe treffen. Dieses Konzept sollte neben einer groben Kostenplanung auch ein Kommunikationskonzept enthalten.

Marketing is everything!

Im Vorfeld einer Veranstaltung muss das Kommunikationskonzept stehen. Wir erwarten 6 Wochen vor Veranstaltungsdatum, dass sämtliche Werbematerialien und die Mediaplanung eingereicht werden. Ist auf Grund ausbleibender Promotion des Veranstalters der Erfolg der Veranstaltung gefährdet, behalten wir uns vor, das Event 4 Wochen vorher abzusagen. In diesem Fall erhält der Veranstalter 70% der Miete zurück bzw. verbleiben 30% als Aufwandsentschädigung bei uns.

Absage durch den Veranstalter

Bei einer Absage durch den Veranstalter geht uns wertvolle Zeit verloren und wir müssen dann mit Hochdruck daran arbeiten, noch ein Event als Ersatzveranstaltung zu entwickeln.

Sagt der Veranstalter bis 14 Tage vor dem Eventdatum ab, werden 70% der Miete als Abbruchentschädigung netto fällig.

Wird der Termin innerhalb 14 Tagen vor Veranstaltungstermin abgesagt, werden 100% der Miete netto als Abbruchentschädigung fällig.

Es gelten jederzeit die Regeln unserer Clubs

Es gelten zu jeder Zeit die Regeln unserer Clubs. Der Veranstalter verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Regeln. In schweren Fällen behalten wir uns vor, eine Veranstaltung sofort zu beenden, um Schaden von den Gästen, dem Personal und unserer Firma abzuwenden.

Dies kann zum Beispiel sein, wenn sich die DJs auch nach mehrmaliger Ermahnung nicht an die Lautstärkevorgaben halten und dadurch das Wohl der Gäste und der Technik gefährden.

Pöbelnde und zu dichte Personen des Veranstalter-Teams können von unseren Türstehern des Hauses verwiesen werden. Ist dann keine verantwortliche Person mehr im Haus, wird die Veranstaltung abgebrochen.

In diesen Fällen wird die vollständige Miete fällig und die Cashback-Option verfällt.

Bitte stelle Deine Anfrage über dieses Formular: